Allgemeine Geschäftsbedingungen | Datenschutzberatung und KI-Kurse | Louise Schou

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Präambel


Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Vertragsbeziehung zwischen

Datenschutzberaterin und KI-Managerin
Louise Schou
Watzmannweg 6
85375 Neufahrn
(nachfolgend „Anbieterin“)

und ihren Kund:innen (nachfolgend „Kunde“).

Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, soweit es sich um Unternehmer oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts handelt.

 

§ 1 Geltungsbereich

1.1 Diese AGB gelten ausschließlich für Verträge mit Unternehmern, Gewerbetreibenden und Freiberuflern im Sinne von § 14 BGB.

1.2 Die AGB gelten für alle Verträge über Datenschutzberatung, KI-Beratung, Schulungen und Kurse zum Thema Datenschutz und KI (online und in Präsenz) sowie gegebenenfalls damit verbundene digitale Inhalte, die zwischen der Anbieterin und dem Kunden geschlossen werden.

1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als die Anbieterin ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

1.4 Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor diesen AGB.

1.5 Vertragssprache ist Deutsch. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

 

§ 2 Vertragspartner und Leistungsarten

2.1 Vertragspartnerin:

     Louise Schou – Datenschutz für kleine Unternehmen
Einzelunternehmerin
Watzmannweg 6, 85375 Neufahrn
E-Mail: schou@datenschutz-kleine-unternehmen.de
Telefon: +4915227297079

2.2 Erbrachte Leistungen

Die Anbieterin erbringt insbesondere folgende Leistungen:

     Beratung zu Datenschutz (DSGVO, BDSG)

     Beratung zu Künstlicher Intelligenz (EU AI Act)

     Schulungen und Kurse zu Datenschutz und KI, sowohl als Live-Online-Trainings als auch in Präsenz

     Kombinierte Datenschutz- und KI-Beratungsleistungen

2.3 Externe Datenschutzbeauftragte

     Tätigkeiten als externe Datenschutzbeauftragte sind nicht Gegenstand dieser AGB und werden in einer gesonderten Vereinbarung geregelt.

 

§ 3 Vertragsschluss

3.1 Zustandekommen des Vertrages

Der Vertrag kommt wie folgt zustande:

     Der Kunde nimmt Kontakt mit der Anbieterin auf und schildert den gewünschten Leistungsumfang.

     Die Anbieterin erstellt auf Basis dieser Angaben ein Angebot in Textform (E-Mail).

     Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot in Textform bestätigt.

3.2 Angebotsgültigkeit

     Angebote der Anbieterin sind freibleibend und unverbindlich, sofern keine ausdrückliche Bindungsfrist angegeben ist.

     Zu denen in den Angeboten aufgeführten Netto-Preisen ist die jeweils gültige Mehrwertsteuer zusätzlich zu zahlen.

     Sofern im Angebot keine andere Frist genannt ist, erlischt ein Angebot nach 15 Tagen ab Übermittlung.

3.3 Anpassungsvorbehalt

     Die Anbieterin behält sich das Recht vor, das vereinbarte Honorar anzupassen, wenn sich der Leistungsumfang nach Auftragserteilung wesentlich ändert oder neue gesetzliche Anforderungen (z. B. neue EU-Regulierung, geänderte Aufsichtspraxis) einen erheblichen Mehraufwand begründen. Der Kunde wird hierüber vorab informiert.

3.4 Änderungen oder Ergänzungen

     Änderungen oder Ergänzungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen der Bestätigung in Textform beider Parteien.

 

§ 4 Leistungsumfang und Durchführung

4.1 Inhalt, Umfang und Dauer der Leistungen

     Inhalt, Umfang und Dauer der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot und dessen Annahme.

4.2 Leistungsbeschreibung

     Die Beratung zu Datenschutz und KI erfolgt als Dienstleistung; ein bestimmter Erfolg (z. B. das Erreichen eines bestimmten wirtschaftlichen Ergebnisses oder einer bestimmten behördlichen Entscheidung) wird nicht geschuldet.

4.3  Rechtsberatung

     Die Anbieterin erbringt Rechtsberatung im Sinne des RDG ausschließlich im Bereich Datenschutz (DSGVO, BDSG). Im Bereich Künstlicher Intelligenz erfolgt ausschließlich Compliance-Beratung; eine rechtliche Beratung im Sinne des RDG wird insoweit nicht erbracht.

     Für alle übrigen Rechtsgebiete, die über Datenschutz und KI-Compliance hinausgehen, wird dem Kunden empfohlen, einen Rechtsanwalt/eine Rechtsanwältin seiner Wahl hinzuzuziehen.

 

4.4 Keine technische Implementierung

     Beratung umfasst keine technische Umsetzung, Programmierung oder Systemintegration.

4.5 Gutachten und Berichte

     Schriftliche Ergebnisse (Berichte, Gutachten, Konzepte) sind Momentaufnahmen auf Basis der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Rechtslage. Spätere Gesetzesänderungen begründen keinen Nachbesserungsanspruch ohne neuen Auftrag, außer wenn dies anders vereinbart wurde.

4.6 Schulungen und Kurse

     Schulungen und Kurse werden als Live-Veranstaltungen durchgeführt, entweder als Online-Live-Trainings oder als Präsenz-Termine; die konkreten Termine, Durchführungsform und Inhalte ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.

4.7 Terminverschiebungen

     Terminverschiebungen aus wichtigem Grund (z. B. Krankheit, höhere Gewalt) bleiben vorbehalten; die Anbieterin bietet in diesem Fall einen Ersatztermin an. Rechte des Kunden zum Rücktritt nach den gesetzlichen Vorschriften bleiben unberührt.

 

§ 5 Besondere Pflichten bei Datenschutz- und KI-Beratung

5.1 Aktualität der Rechtsgrundlagen

     Die Beratung basiert auf dem Rechtsstand zum Zeitpunkt der Leistungserbringung. Spätere Änderungen der Rechtslage, Rechtsprechung oder Aufsichtspraxis (z. B. neue EU-Verordnungen, Leitlinien der Datenschutzbehörden oder KI-Aufsichtsbehörden) begründen keinen Nachbesserungsanspruch ohne neuen gesonderten Auftrag, wenn nichts anderes vereinbart wurde.

5.2 KI-Risikoklassifizierung (EU AI Act)

     Bei KI-Compliance-Beratung gemäß EU AI Act berät die Anbieterin zur Einordnung von KI-Systemen in die Risikoklassen (verboten / hochriskant / geringes Risiko / minimales Risiko). Die abschließende Klassifizierung und die damit verbundenen Compliance-Entscheidungen liegen in der Verantwortung des Auftraggebers.

5.3 Erfolgshaftung explizit ausgeschlossen

     Die Leistungen der Anbieterin erfüllen ausschließlich Sorgfalts- nicht Erfolgspflichten. Eine Haftung für die (vollständige) Akzeptanz erbrachter Konzepte, Unterlagen oder Maßnahmen durch Aufsichtsbehörden (Datenschutzbehörden, Marktaufsicht, KI-Aufsicht) ist ausgeschlossen.

 

§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden

6.1 Mitwirkung

     Der Kunde stellt der Anbieterin rechtzeitig alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge zur Verfügung und sorgt für eine angemessene Mitwirkung seiner Mitarbeitenden.

6.2 Informations- und Dokumentationspflicht

     Der Kunde stellt vollständige, wahrheitsgemäße und aktuelle Informationen über seine Datenverarbeitungstätigkeiten, IT-Systeme und Geschäftsprozesse bereit.

     Bereitzustellende Unterlagen umfassen insbesondere, aber nicht abschließend: bestehende Datenschutzdokumentationen, Verarbeitungsverzeichnisse, IT-Architektur, Verträge mit Drittdienstleistern sowie KI-Systemdokumentationen.

6.3 KI-spezifische Unterlagen

     Bei einer KI-Compliance-Beratung stellt der Kunde der Anbieterin insbesondere technische Spezifikationen der KI-Systeme, vorhandene Risikoklassifizierungen und bestehende Konformitätsbewertungen zur Verfügung.

6.4 Ansprechpartner

     Der Kunde benennt einen kompetenten internen Ansprechpartner für Rückfragen.

6.5 Änderungsmitteilung

     Der Kunde teilt wesentliche Änderungen (neue Verarbeitungstätigkeiten, IT-Systemwechsel, neue KI-Einsatzfelder, Unternehmensumstrukturierungen usw.) unverzüglich mit.

6.6 Rechteversicherung

     Der Kunde versichert, dass bereitgestellte Unterlagen und Informationen keine Rechte Dritter verletzen, und stellt die Anbieterin von etwaigen Ansprüchen Dritter frei.

6.7 Verzögerungen

     Verzögert sich die Leistungserbringung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat (z. B. verspätete Mitwirkung, fehlende Informationen), verlängern sich vereinbarte Fristen entsprechend; hierdurch entstehender Mehraufwand kann dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt werden, sofern dies vorab angekündigt wurde.

6.8 Kundenverantwortung bei Umsetzung

     Der Kunde ist für die Bewertung und Entscheidung verantwortlich, wie die von der Anbieterin erarbeiteten Empfehlungen in seinem Unternehmen umgesetzt werden.

6.9 Haftung der Anbieterin ausgeschlossen

     Die Haftung der Anbieterin ist ausgeschlossen, sofern und soweit Schäden auf unvollständigen, fehlerhaften oder verspätet bereitgestellten Angaben oder Unterlagen des Kunden beruhen

 

§ 7 Mängelrüge und Gewährleistung

7.1 Abnahme

     Berichte, Konzepte und Dokumentationen werden in dem vereinbarten Format geliefert. Sie gelten als abgenommen, wenn der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang schriftlich Einwände erhebt.

7.2 Rüge offensichtlicher Mängel

     Offensichtliche Mängel sind schriftlich innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Leistung zu rügen.

7.3 Versteckte Mängel

     Versteckte Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Entdeckung schriftlich zu rügen.

7.5 Gewährleistungsfrist

     Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Abnahme. Gesetzliche Sonderregeln bleiben unberührt.

     Eine nach Abnahme eingetretene Änderung der Rechtslage, Rechtsprechung oder Aufsichtspraxis begründet keinen Gewährleistungsanspruch.

 

§ 8 Vergütung und Zahlungsbedingungen

8.1 Honorarmodelle

     Stundensatz, Tagessatz, Projektpauschale oder Retainer / Dauerbeauftragung – die jeweils geltende Vergütungsform ergibt sich aus dem Angebot.

8.2 Preise und Umsatzsteuer

     Alle Preise verstehen sich – sofern nicht ausdrücklich anders angegeben – zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

8.3 Rechnungsstellung und Fälligkeit

     Bei Projekten: nach Projektabschluss oder nach vereinbarten Meilensteinen; bei laufender Beratung: monatlich.

     Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug fällig und vom Kunden per Überweisung zu begleichen.

8.4 Vorauszahlung

     Ab einem vereinbarten Auftragsvolumen von 3.000 € (netto) ist ein Anteil von 30 % bei Auftragserteilung fällig, sofern im Angebot nicht anders vereinbart.

8.5 Reisekosten und Auslagen

     Reisezeiten, Fahrt-, Übernachtungs- und sonstige Reisekosten werden gesondert nach Aufwand berechnet, sofern nicht anders vereinbart.

8.6 Rechteübertragung

     Nutzungsrechte an erstellten Dokumenten gehen erst nach vollständiger Zahlung des vereinbarten Honorars auf den Kunden über.

8.7 Verzug

     Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist die Anbieterin berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) zu verlangen und nach vorheriger Ankündigung weitere Leistungen bis zur vollständigen Zahlung zurückzuhalten.

8.8 Zurückbehaltung und Aufrechnung

     Ein Zurückbehaltungsrecht oder Aufrechnungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

 

§ 9 Termine, Stornierung und Umbuchung

9.1 Verbindlichkeit von Terminen

     Vereinbarte Termine sind verbindlich, sofern sie ausdrücklich als solche bezeichnet werden.

9.2 Stornierung durch den Kunden

     Stornierung bis 14 Kalendertage vor dem Termin: keine Stornogebühr.

     Stornierung weniger als 14 Kalendertage vor dem Termin: 50 % der vereinbarten Vergütung.

     Stornierung weniger als 7 Kalendertage vor dem Termin oder Nichterscheinen: 100 % der vereinbarten Vergütung.

9.3 Terminverschiebung durch den Kunden

     Verzögerungen durch verspätete Mitwirkung des Kunden verschieben vereinbarte Liefertermine entsprechend. Der hierdurch entstehende Mehraufwand kann gesondert berechnet werden.

9.4 Umbuchungen

     Der Kunde kann im Einzelfall eine Umbuchung auf einen anderen Termin anfragen; ein Anspruch hierauf besteht nicht. Umbuchungen bedürfen der Bestätigung durch die Anbieterin in Textform.

§ 10 Nutzungs- und Urheberrechte

10.1 Nutzungsrecht

     Soweit im Rahmen von Schulungen, Kursen oder Beratungen Unterlagen, Präsentationen, Skripte, Checklisten oder sonstige Materialien bereitgestellt werden, räumt die Anbieterin dem Kunden ein Einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht ein, diese Materialien ausschließlich für eigene betriebliche Zwecke zu verwenden.

10.2 Weitergabe

     Eine Weitergabe der Materialien an Dritte, eine öffentliche Zugänglichmachung oder die Veröffentlichung – ganz oder teilweise – ist nur mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung der Anbieterin in Textform zulässig.

10.3 Methodiken und Vorlagen

     Allgemeine Methodiken, Checklisten, Vorlagen und Tools der Anbieterin verbleiben in deren Eigentum und werden nicht übertragen.

10.4. Referenzrecht

     Die Anbieterin darf den Kunden (Firmennamen) nach schriftlicher Freigabe als Referenz nennen.

 

§ 11 Vertraulichkeit und Datenschutz

11.1 Geheimhaltungspflicht

     Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen, insbesondere personenbezogene Daten, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, vertraulich zu behandeln und ausschließlich für die Erfüllung des jeweiligen Vertrags zu verwenden.

11.2 Nachwirkung der Geheimhaltung

     Die Pflicht zur Vertraulichkeit besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

11.3 Gesonderte Geheimhaltungsvereinbarung (NDA)

     Auf Wunsch des Kunden kann eine gesonderte Geheimhaltungsvereinbarung abgeschlossen werden. Dies wird insbesondere bei besonders sensiblen Projekten empfohlen.

11.4 Datenschutz (DSGVO)

     Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Anbieterin erfolgt gemäß den jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

11.5 Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)

     Sofern die Anbieterin im Rahmen der Tätigkeit Zugang zu sensiblen, personenbezogenen Daten des Kunden erhält, kann ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO nötig sein. Der AVV wird als separate Vereinbarung abgeschlossen.

 

§ 12 Haftung

12.1 Haftung für Vorsatz und Personenschäden

     Die Anbieterin haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung der Anbieterin beruhen, sowie für Schäden, die auf vorsätzlichem Verhalten beruhen.

12.2 Leichte Fahrlässigkeit

     Die Haftung beschränkt sich bei leichter Fahrlässigkeit auf Kardinalpflichten (vertragswesentliche Pflichten), Produkthaftung und Personenschäden. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

12.3 Unbeschränkte Haftung

     Die Anbieterin haftet unbeschränkt für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Personenschäden.

12.4 Haftungsbegrenzung der Höhe nach

     Die Haftung ist – mit Ausnahme der Haftung nach Ziffer 12.1 – der Höhe nach auf das jeweilige vereinbarte Honorar pro Auftrag bzw. pro Vertragsjahr beschränkt.

12.5 Behördliche Bußgelder

     Bußgelder der Datenschutzbehörden oder KI-Aufsichtsbehörden, die gegen den Kunden verhängt werden, fallen nicht in den Haftungsbereich der Anbieterin, sofern der Auftrag ordnungsgemäß erbracht wurde.

12.6 Haftungsausschluss bei falschen Angaben

     Die Haftung der Anbieterin entfällt, soweit Schäden auf unvollständigen oder falschen Angaben des Kunden beruhen.

12.7 Weitergehende Haftung ausgeschlossen

     Eine weitergehende Haftung der Anbieterin ist ausgeschlossen. Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.

 

§ 13 Widerrufsrecht für Unternehmer (Verzicht)

13.1 Leistungsangebot nur für Unternehmer

  • Die Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB). Ein Widerrufsrecht besteht nicht.

 

§ 14 Laufzeit und Kündigung bei Dauerleistungen

14.1 Laufzeit und Kündigungsfristen

     Soweit dauerhafte Beratungsdienstleistungen vereinbart werden, ergeben sich Laufzeit und Kündigungsfristen aus dem jeweiligen Angebot.

14.2 Mindestlaufzeit

     Bei Retainer-Verträgen gilt eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten, sofern nicht anders vereinbart.

14.3 Ordentliche Kündigung

     Die ordentliche Kündigung ist mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende möglich, sofern nicht anders vereinbart.

14.4 Außerordentlichen Kündigung

     Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei Zahlungsverzug oder wesentlicher Verletzung der Mitwirkungspflichten vor.

14.5 Folgen der Kündigung

     Erbrachte Leistungen bis zum Kündigungszeitpunkt werden abgerechnet. Die Anbieterin übergibt alle erstellten Dokumente und Unterlagen an den Kunden.

14.6 Regulatorisches Update-Recht

     Bei wesentlichen regulatorischen Änderungen (z. B. neue Phasen des EU AI Act, neue Aufsichtsleitlinien), die den Leistungsumfang erheblich verändern, hat die Anbieterin das Recht zur Anpassung des Honorars.

 

§ 15 Datenschutzbestimmungen (DSGVO)

15.1 Verantwortliche Person

     Verantwortliche im Sinne der DSGVO ist: XXXX (Name, Anschrift, E-Mail, Telefon).

15.2 Erhobene Daten und Rechtsgrundlage

     Zur Auftragsabwicklung werden folgende Daten verarbeitet: Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer.

     Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1, S. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung) sowie ggf. lit. c DSGVO (rechtliche Verpflichtungen).

15.3 Speicherdauer

     Daten werden bis zum Ablauf gesetzlicher Aufbewahrungspflichten gespeichert (steuer- und handelsrechtlich: 10 Jahre) und danach routinemäßig gelöscht.

15.4 Weitergabe an Dritte

     Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Auftragsabwicklung erforderlich ist (z. B. Subunternehmer, Steuerberater, IT-Dienstleister).

15.5 Betroffenenrechte

     Den Betroffenen stehen die in der Datenschutzerklärung [https://datenschutz-kleine-unternehmen.de/impressum-datenschutz] detailliert aufgeführten Rechte nach der DSGVO zu. Anfragen richten Sie bitte an die in der Datenschutzerklärung genannte Kontaktdaten.

15.6 Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs)

     Die Anbieterin trifft geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der verarbeiteten Daten und überprüft diese regelmäßig.

 

§ 16 Schlussbestimmungen

16.1 Anwendbares Recht

     Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

16.2 Gerichtsstand

     Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit den Verträgen zwischen der Anbieterin und dem Kunden ist – soweit zulässig – der Sitz der Anbieterin.

16.3 Salvatorische Klausel

     Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

     Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

16.4 Schriftform

     Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie dieser AGB bedürfen der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.

 

Stand: März 2026